
Im Mittelpunkt der Kreisvorstandssitzung der CDU stand als aktuelles Thema aus dem Landkreis insbesondere das Zeller Krankenhaus. „Wir kämpfen für gute Bedingungen im ländlichen Raum und deshalb trifft uns die aktuelle Entwicklung in Zell sehr“, fasst Kreisvorsitzende Anke Beilstein die Stimmungslage zusammen. Diese teilten nicht nur die Vertreterinnen und Vertreter aus dem Zeller Raum, sondern der gesamte Kreisvorstand. Einmütig stellten sie daher fest: „Die CDU Cochem-Zell steht zu beiden Krankenhäusern im Landkreis, da sie für die stationäre Versorgung unserer Bevölkerung unverzichtbar sind. Mit großer Betroffenheit hat sie daher die aktuelle Entwicklung am Krankenhaus Zell zur Kenntnis genommen, wonach die Katharina-Kasper-ViaSalus Gesellschaft als Trägerin des Klinikums Mittelmosel und des Seniorenzentrums beim Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und Durchführung eines Eigenverwaltungsverfahrens gestellt hat. Das Ziel, den Sanierungsprozess zur Neuaufstellung der Trägerin zu nutzen und die Finanzen langfristig zu sanieren, ist verständlich. Es darf allerdings nicht dazu führen, dass einmal mehr der ländliche Raum das Nachsehen hat. Insofern sind alle Beteiligten gefordert, in diesen Sanierungsprozess neben den ökonomischen Aspekten auch die stationäre medizinische Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Cochem-Zell sicherzustellen. Unser Appell geht in diesem Zusammenhang besonders an die Landesregierung, die in ihrem aktuellen Krankenhausbedarfsplan Festlegungen von Betten für den Standort des Klinikums Mittelmosel als Bedarf getroffen hat und damit in einer besonderen Verpflichtung der Einhaltung steht.
Wir erwarten insbesondere mit Blick auf die betroffenen Arbeitnehmer die zügige Erarbeitung von Lösungsvorschlägen. Jeder Tag mehr bedeutet nicht nur eine zunehmend unerträgliche Situation für jede/n Betroffene/n, sondern steigert auch das Risiko einer Abwanderung von Fachkräften und damit eine Verschärfung für die künftige Sicherstellung von Fachpersonal.
Die CDU Cochem-Zell als tragende politische Kraft hat höchstes Interesse an einer schnellen und zukunftsfesten Lösung. Wir signalisieren daher unsere volle Unterstützung im Rahmen unserer Einflussmöglichkeit mit dem Ziel, eine tragfähige Lösung für die medizinische Versorgung der heimischen Bevölkerung zu finden.“
Eine positive Entwicklung konnte Anke Beilstein in anderer Sache verkünden. Zu den Spenden an die CDU durch Werner Mauss hat die Bundestagsverwaltung zwischenzeitlich eine Rückzahlung an den Kreisverband Cochem-Zell in Höhe von rund 13.000 € geleistet. Die Bundestagsverwaltung hat festgestellt, dass die dieser Zahlung zugrundeliegenden Spenden rechtmäßig durch die CDU angenommen und ordnungsgemäß verbucht worden sind. Auch diese Spenden waren unter einer zum Schutz von Herrn Mauss staatlich gewährten Maßnahme angenommen und verbucht worden. Dies war zum Schutz des Spenders zwingend erforderlich. Die Bundestagsverwaltung hat die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der CDU bestätigt.
Auf Initiative des CDU Kreisverbandes hat die Bundes-CDU ein Wiederaufgreifen des Verfahrens zur Neubeurteilung des Sachverhaltes auch der übrigen, ebenfalls unter staatlich gewährten Schutzmaßnahmen getätigten Spenden bei der Bundestagsverwaltung beantragt. Die gebotene Neuverbescheidung hat die Bundestagsverwaltung abgelehnt. Diese Entscheidung ist nach Auffassung der juristischen Berater der CDU rechtlich nicht haltbar.
Die CDU hat deshalb Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erhoben. In diesem Verwaltungsgerichtsverfahren wird das Ziel einer erneuten Sachentscheidung unter Berücksichtigung aller bekannten Umstände weiterverfolgt. Die CDU klagt auf Rückzahlung auch der übrigen, von der CDU auf Kreis- und Landesebene rechtmäßig angenommenen und verbuchten Spenden.