Beilstein fordert Öffnungsperspektive zu Pfingsten für Hotellerie und Gastronomie

5. Mai 2021
Die dritte Coronawelle scheint gebrochen, im Landkreis Cochem-Zell sinkt die Inzidenz unter 50, aber Beherbergungsbetriebe dürfen noch immer nicht öffnen. „Jeder Tag, den unsere heimischen Betriebe zur Untätigkeit verdammt sind, tut diesen richtig weh.“, gibt Anke Beilstein die aktuelle Stimmungslage wider. „Daher sollte eine Überprüfung stattfinden, ob eine Öffnung für das verlängerte Pfingstwochenende möglich ist.“ Natürlich ist es das Bestreben der Politik, die Herausforderungen durch Corona für unser Land mit Blick auf die Gesundheit der Menschen zu meistern. Aber auch der wirtschaftliche Aspekt dürfe dabei nicht außen vor bleiben, findet Anke Beilstein.
Sie hat sich daher in einem Brief an Ministerpräsidentin Dreyer gewandt: „Seit dem 1. November befindet sich die hiesige Hotellerie und Gastronomie quasi im Betätigungsverbot. Rechnet man den aktuellen Monat Mai noch hinzu, so sind das sieben Monate. Viele Betriebe kämpfen um das wirtschaftliche Überleben. Für sie ist jeder Tag, der früher geöffnet werden kann, hilfreich und wertvoll. Gerade im Landkreis Cochem-Zell liegen wir nun sogar unter dem Inzidenzwert von 50. Auch mir ist natürlich bewusst, dass die Lage sich volatil gestalten kann, aber ich die Erkenntnis- und Vorsorgelage ist zwischenzeitlich nun doch eine andere als zum Frühjahr 2021.“ Konkret schlägt Anke Beilstein vor: „Die aktuelle Corona Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist gültig bis zum 23. Mai, dem Pfingstsonntag. Üblicherweise ist gerade das Pfingstwochenende ein umsatzstarkes Wochenende, auf das die Unternehmen schon in „normalen“ Jahren nach der Wintersaison bauen. Dies gilt umso mehr nach der langen Corona bedingten Stilllegungsphase. Die aktuelle Infektionssituation macht bundesweit Hoffnung darauf, dass die dritte Welle gebrochen scheint und die Inzidenzwerte sinken. Gleichzeitig greifen Instrumente wie verstärktes Testen und Impfen. Vor diesem Hintergrund, der besonderen Lage in Rheinland-Pfalz und der Tatsache, dass es noch 3 Wochen bis zum Auslaufen der aktuellen Verordnung sind, bitte ich um Überprüfung, ob eine Öffnung von Hotellerie und Gastronomie bereits zum Pfingstwochenende möglich sind. Damit einhergehend bitte ich um Prüfung, ob die anstehende neue Corona Bekämpfungsverordnung rechtzeitig vorher in Kraft gesetzt werden kann. Begleitend wäre eine entsprechende Kommunikation im Vorfeld wichtig, damit die Betriebe auch faktisch in die Lage versetzt werden, eine Öffnung zu Pfingsten vorzunehmen.“